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Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat laut der neuen Energieeinsparverordnung das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, bzw. neu vermietet wird. |
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