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Am 27.06.2007 hat das Bundeskabinett die neue Energieeinsparverordnung beschlossen, die am 1.10.2007 in Kraft getreten ist. Damit sind ab dem 1.7.2008 Energieausweise verpflichtend für Neubauten und Bestandsgebäude auszustellen. Bisher galt diese Pflicht nur für Neubauten.
ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden ab 1. Januar 2009 für später fertig gestellte Wohngebäude ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude Bis zum 1. Oktober 2008 gilt für alle Wohngebäude die freie Wahl zwischen dem verbrauchsabhängigen und dem bedarforientierten Energieausweis.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später errichtet wurden, bleibt die Wahlfreiheit. Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welches Baujahr, bleibt die Wahlfreiheit ebenfalls bestehen. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden, muss der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden. Eine Ausnahme gilt für die Wohngebäude, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder die gemäß diesem Standard modernisiert wurden In diesen Fällen bleibt ebenfalls die Wahlfreiheit bestehen. Handwerksmeister und Techniker erhalten nur für Wohngebäude eine Ausstellungsberechtigung. Im Neubau liegt es im Verantwortungsbereich der Bundesländer, festzulegen, wer Energieausweise ausstellen darf (NRW: staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, zum Teil auch Bauvorlageberechtigte). Für Wohngebäude der Baujahre bis 1965 gilt im Zusammenhang mit der Neuvermietung/dem Verkauf ab dem 1. Juli 2008 eine erstmalige Erstellungs-/Vorlagepflicht. Für später errichtete Wohngebäude ist der 1. Januar 2009 und für Nichtwohngebäude der 1. Juli 2009 der Stichtag. |
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